LENHOF TRANSPORTE · RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transportdienstleistungen.
Lenhof Transporte
Simon-Irschl-Str. 14
84549 Engelsberg
Stand: 21.01.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftragnehmer der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer gelten.
2. Leistungen / Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Transportdienstleistungen, insbesondere:
- Kurierfahrten
- Baustofftransporte
- sonstige Gütertransporte nach Vereinbarung
- Art, Umfang, Termin, Abhol- und Lieferort ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung.
- Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform (Textform z. B. E-Mail ausreichend, sofern nicht anders erforderlich).
3. Angebot, Auftrag und Vertragsschluss
- Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht als verbindlich gekennzeichnet.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail/WhatsApp möglich), oder
- Annahme durch den Auftragnehmer, oder
- Beginn der Ausführung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle auftragsrelevanten Informationen vollständig und korrekt mitzuteilen (z. B. Ladungsart, Maße/Gewicht, Abmessungen, Zugänglichkeit, Entladebedingungen, Zeitfenster, Ansprechpartner).
4. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Transportgut:
- transportfähig und ordnungsgemäß verpackt ist (sofern Verpackung nicht beauftragt ist),
- korrekt verladebereit bereitgestellt wird.
- Der Auftraggeber sorgt für freie und geeignete Zufahrt- und Abstellmöglichkeiten zum Be- und Entladen.
- Wartezeiten, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden (z. B. fehlende Schlüssel, kein Ansprechpartner, fehlende Ladebereitschaft), können als zusätzliche Leistung berechnet werden.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsziel
- Es gelten die jeweils vereinbarten Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern Umsatzsteuer anfällt, wird diese gesondert ausgewiesen.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreichen Aufträgen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich können Mahnkosten und nachweisbare Kosten der Rechtsverfolgung berechnet werden.
6. Stornierung / Rücktritt / Terminverschiebung
- Storniert der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag, kann der Auftragnehmer eine Entschädigung verlangen:
- bis 7 Kalendertage vor Termin: 10 % des vereinbarten Entgelts
- 6 bis 2 Kalendertage vor Termin: 30 %
- 48 bis 24 Stunden vor Termin: 50 %
- unter 24 Stunden / Nichterscheinen: 80 %
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Terminverschiebungen sind unverzüglich mitzuteilen. Eine kostenfreie Verschiebung kann nur erfolgen, sofern dies organisatorisch möglich ist.
7. Leistungszeiten / Liefertermine
- Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Umstände (z. B. Unfälle, Stau, Wetter, Straßensperrungen, behördliche Maßnahmen, Streik) berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei absehbaren Verzögerungen nach Möglichkeit zeitnah.
8. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden, die entstehen durch:
- unzureichende oder mangelhafte Verpackung/Verladung, die der Auftraggeber zu verantworten hat,
- unzutreffende Angaben zum Transportgut,
- fehlende Mitwirkung des Auftraggebers,
- nicht erkennbare Mängel am Transportgut selbst.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Transportversicherung
- Alle Transporte des Auftragnehmers sind versichert.
- Art und Umfang der Versicherung richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag des Auftragnehmers sowie den dort geregelten Bedingungen, Ausschlüssen und Selbstbeteiligungen.
- Die Versicherung begründet keinen Anspruch über die Versicherungsbedingungen hinaus. Der Auftraggeber kann bei Bedarf Informationen zum Versicherungsumfang anfordern.
10. Schadensanzeige / Dokumentation
- Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung unverzüglich anzuzeigen und zu dokumentieren (z. B. Fotos, Lieferscheinnahmevermerk).
- Verdeckte Schäden sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich (Textform ausreichend, z. B. E-Mail) anzuzeigen.
- Unterbleibt eine ordnungsgemäße und fristgerechte Schadensmeldung, können Ansprüche ausgeschlossen oder erschwert sein, soweit gesetzlich zulässig.
11. Ausschluss Gefahrgut / unzulässige Transportgüter
- Gefahrgut wird grundsätzlich nicht transportiert.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Güter zu übergeben (z. B. explosiv, radioaktiv, toxisch, leicht entzündlich).
- Stellt sich während der Ausführung heraus, dass Gefahrgut oder unzulässiges Transportgut übergeben wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- den Transport sofort abzubrechen und
- sämtliche dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
12. Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe von Transportgut zu verweigern, soweit noch offene Forderungen aus dem Auftrag bestehen und dies gesetzlich zulässig ist.
13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Aufträge sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO).
14. Gerichtsstand / Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann/Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
